Zur Erinnerung! Die neue Anschrift der procom ist:
Tannwaldstrasse 2
4600 Olten

Tarife

Bestellungen von Institutionen, Ämter, Gericht, Polizei, TV, Landeskirchen
Dolmetschzeit (pro Std., min. 1 Std.) CHF 145.-
Reise- und Wartezeit (pro Std.) CHF 50.-
Vorbereitungszeit (pro Std.) CHF 90.-
Mahlzeitenpauschale CHF 30.-
Wochenendzuschlag (pro Std.) CHF 10.-
Einsatzpauschale (pro Einsatz) CHF 35.-
Nachtzuschlag von 23.00 bis 06.00 Uhr (pro Std.) CHF 100.-
Preise exkl. MwSt.
Bitte beachten Sie, dass die erste bestellte Dolmetschstunde immer auf eine Stunde aufgerundet wird.
Trifft die Absage später als 3 Arbeitstage, jedoch mehr als 24 Std. vor einem Einsatz bei der Vermittlung der procom ein, so werden 75% der bestellten Dolmetschzeit in Rechnung gestellt. Ausnahme: Absagen unter 48 Stunden und einer Bestellzeit bis zu einer Stunde, wird eine volle Dolmetschstunde zu 100% verrechnet.
Bei Absagen, die später als einen Arbeitstag (24 Std.) vor einem Einsatz bei der Vermittlung eintreffen, wird 100 % der bestellten Dolmetschzeit sowie die Einsatzpauschale in Rechnung gestellt.
Erscheint der/die Dolmetscher/in vor Ort, wird immer (auch bei Nichterscheinen des Kunden) die bestellte Dolmetschzeit, die Einsatzpauschale und die Warte-/Reisezeit verrechnet.
ACHTUNG: Es gilt das Eintreffen der Absage per SMS oder Mail für die Bestimmung der Absagefristen. Bei einer Absage, die am Donnerstag oder Freitag eintrifft und einen Einsatz am Wochenende oder am Montag oder Dienstag betrifft, werden die Stunden am Samstag und Sonntag nicht gezählt.


Für den Selbstbehalt oder für die Einsatzkosten erhalten Sie von der procom eine Rechnung. Für Kunden, die ausstehende Rechnungen nicht bezahlen, können bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Rechnungen keine Einsätze vermittelt werden (ausser bei Notfällen).

Übernachtungen bei Anlässen
Ist eine An-/Abreise der DolmetscherInnen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich oder aufgrund eines Nachfolgeeinsatzes nicht sinnvoll, sind die Übernachtungskosten der DolmetscherInnen durch den Auftraggeber zu übernehmen und zu organisieren.

Verschiebungen
Verschiebt ein Kunde einen Einsatz in Absprache mit der Dolmetscherin (Vermittlung muss keine andere Dolmetscherin suchen) mehr als 3 Arbeitstage vor dem Einsatz, werden keine zusätzlichen Kosten erhoben. Bei allen anderen Verschiebungen gelten die gleichen Regeln wie bei Absagen.

Für öffentliche Veranstaltungen im kulturellen Bereich
Reichen Sie bitte im Vorfeld der Veranstaltung eine Anfrage ein mit konkreten Angaben zu Ihrem Anlass (Datum, Zeit, Ort, Dauer, Anzahl Aufführungen, Rahmenanlass) an dolmetschen@procom-deaf.ch. Gerne berechnen wir danach die Kosten der Verdolmetschung sowie Ihre Kostenbeteiligung.

Kostenanteile
Finanzschwache Organisationen und kleine Vereine im Gehörlosenwesen können ein Gesuch für einen reduzierten Tarif stellen. Bitte richten Sie Ihr schriftliches Gesuch mit Auszug aus der letzten Jahresrechnung frühzeitig an: dolmetschen@procom-deaf.ch

Absagegebühr
Wenn zu einem gebuchten Einsatz der Kunde, die Kundin unentschuldigt nicht erscheint, wird im Wiederholungsfall eine Absagegebühr von CHF 100.- erhoben.

Auslandeinsätze
Für Auslandeinsätze erstellen wir Ihnen im Rahmen des Möglichen gerne einen Kostenvoranschlag.

Bestellungen von IV-Berechtigten
Bestellungen von IV-Berechtigten sind für nachfolgende Einsätze bis 23.00 Uhr für gehörlose Menschen "kostenlos":
  • Arbeitsplatz, wenn eine IV-Verfügung vorhanden ist, oder ein Antrag an die IV eingereicht wurde sofern die Kosten für die Einsätze die IV-Verfügung nicht übersteigen bzw. sofern der Arbeitgeber eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten, die die IV-Verfügung übersteigen, übernimmt.
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung, wenn eine IV-Verfügung Art. 16 vorhanden ist (2 - 3 Monate im Voraus zu bestellen, wenn IV-Verfügung noch beantragt werden muss). Sollte die Verfügung bis zum Weiterbildungsstart nicht vorhanden sein, benötigt procom eine Zusage des Arbeitgebers, dass die Kosten im Falle einer Ablehnung der IV durch den Arbeitgeber übernommen werden.
  • Schule (Elternabend): Die Schule muss gemäss BehiG den Einsatz bestellen und bezahlen.
  • Besprechungen/Vorladungen auf Ämtern (Arbeitsamt, Steueramt, Sozialamt, Zivilstandsamt, Betreibungsamt: Das Amt muss gemäss BehiG den Einsatz bestellen und bezahlen.
  • Medizinische Untersuchungen in privatärztlichen Praxen.
  • Private Anlässe (Hochzeit, Jubiläum, Familienfest), sofern zweckmässig und verhältnismässig.
  • Private Kurse (bitte früh bestellen), Freizeit, sofern zweckmässig und verhältnismässig.

IV-Berechtigte: Definition gemäss IV-Kreisschreiben 2007-2009 Rz 1003: Bezüger/innen von IV-Leistungen, max. 10 Jahre zurück, sowie AHV-Bezüger/innen, die vor dem AHV-Alter berechtigt waren, sowie Bezüger von sonderpädagogischen Massnahmen.

Kontaktieren Sie uns jederzeit bei Fragen!