Aktuell
Regeln für Dolmetschervermittlung
Immer mehr Dolmetscher werden bestellt bei procom. Aber nicht alle Dolmetschereinsätze werden bezahlt von der IV oder von anderen Stellen. Die Dolmetschervermittlung muss an neue Vorschriften der IV angepasst werden.
Diese Vorschriften sind nicht einfach, darum hat procom dafür eine Erklärung geschrieben. Alle bisherigen Besteller von Dolmetschern haben sie als Mail bekommen. Es gibt eine lange Erklärung mit vielen Details und eine kurze Version nur mit den wichtigsten Informationen. Diese Informationen sind wichtig für alle Gehörlosen, die Dolmetscher bestellen. Bitte wenigstens die kurze und einfache Version genau lesen. Wer diese Informationen nicht erhalten hat, kann sie herunterladen auf der Homepage von procom oder in Gebärdensprache anschauen.
Die Texte und die Videos sind unter
https://www.procom-deaf.ch/de/Tarife.aspx verfügbar.
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