Dolmetschdienst

Dolmetschdienstleistungen sind für die Integration von Hörgeschädigten von grosser Bedeutung. Vielfach ist die direkte Kommunikation auch der beste Weg zum richtigen Verstehen des Gegenübers. Vom Lehrergespräch in der Schule, über die Arztkonsultation bis hin zum Auftritt als Referent oder Referentin: mit der Übersetzung durch die Dolmetscherin ist eine Übermittlung der Botschaft diskret und ohne Missverständnisse gewährleistet.

Der Dolmetschdienst wurde auf Initiative des SGB DS (Schweizerischer Gehörlosenbund Deutschschweiz) und sonos (Schweiz. Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen) im Herbst 2001 an procom delegiert.

DolmetscherInnen arbeiten im Auftragsverhältnis (Freelance) für die procom. Die Dolmetscherin kann selbst entscheiden, welche Aufträge sie annehmen will.

Umgang mit der/dem GebärdensprachdolmetscherIn
  • Bestellen Sie rechtzeitig bei der procom Dolmetsch-Vermittlung eine DolmetscherIn.
  • Füllen Sie das Bestellformular vollständig aus.
  • Stellen Sie Unterlagen frühzeitig zur Verfügung.
  • Beachten Sie die Rolle der DolmetscherIn: Sie verhält sich neutral und untersteht der Schweigepflicht.
  • Sprechen Sie Ihre Gesprächspartner direkt an.
  • Eine klare Formulierung unterstützt die Übersetzungsqualität.
  • Bitte berücksichtigen Sie Pausen.

Reklamationen können an die spezielle Beschwerdenstelle gerichtet werden.
Bestellformular für Dolmetscheinsätze.

Kontakt
procom Dolmetsch-Vermittlung
Hömelstrasse 17
8636 Wald
Telefon 055 246 58 00
Fax 055 246 58 48
Schreibtelefon 055 246 58 47
dolmetschen@procom-deaf.ch

Bürozeiten
Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr

Text in Gebärdensprache

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